Hauptzollamt Schweinfurt deckte umfangreiche Mindestlohnunterschreitungen bei Zeitarbeitsfirmen auf
In den ersten beiden Dezemberwochen prüften die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit insgesamt 13 Zeitarbeitsfirmen in Oberfranken und Südthüringen auf die Einhaltung der gesetzlichen Mindestlohnbestimmungen. „Das Filialnetz vieler regionaler Zeitarbeitsfirmen erstreckt sich häufig über beide Tarifgebiete bis nach Thüringen", so Holger Köppel, Prüfer im Arbeitsbereich Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Zeitarbeitsunternehmen haben die Verpflichtung, den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn an ihre Leiharbeiter zu zahlen, wenn diese in die entsprechenden Mindestlohnbranchen (z.B. Malerbetrieb, Reinigungsgewerbe, Baugewerbe) verliehen werden. Die Prüfer des Hauptzollamts Schweinfurt mussten bei
zwei der geprüften Unternehmen unmittelbar ein Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz einleiten. Drei weitere Zeitarbeitsfirmen verwarnten die Zöllner im Zuge der Prüfung der Geschäftsunterlagen. „Bei vier weiteren Zeitarbeitsunternehmen stehen noch Anschlussprüfungen bei den jeweiligen Entleihbetrieben aus. Die Prüfungen hierzu werden noch weit bis ins nächste Jahr hinein reichen", so Köppel.
Der Verstoß gegen Mindestlohnbestimmungen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die grundsätzlich mit einer Geldbuße bis zu 500.000 Euro geahndet werden kann. Wer wegen eines Verstoßes gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden ist, kann zeitweise von der Teilnahme am Wettbewerb um öffentliche Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsaufträge ausgeschlossen werden. Bußgelder von mehr als 200 Euro werden in das Gewerbezentralregister eingetragen.
Weitere Hintergrundinformationen zur Überlassung von Arbeitnehmern unter www.zoll.de


