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Kindergeld kann auch nach der Schulzeit gezahlt werden

Schweinfurt / Main-Rhön (30.07.2010) - Mit dem Schulende, dem Beginn eines Studiums oder einer Berufsausbildung fängt für viele Kinder ein neuer Lebensabschnitt an. Damit können sich auch Änderungen beim Kindergeldanspruch ergeben. Darüber informierte nun die Bundesagentur für Arbeit in einer Pressemeldung.

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Grundsätzlich wird das Kindergeld nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Für Kinder über 18 Jahre besteht bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres weiter Anspruch auf Kindergeld, wenn sie nach Beendigung der Schulausbildung innerhalb der folgenden vier Monate

- ein Studium,
- eine Ausbildung in einem Betrieb oder einer Schule,
- ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder
- eine vom Grundwehr- oder Zivildienst befreiende Tätigkeit als Entwicklungshelfer oder als Dienstleistender im Ausland

beginnen. Tritt das Kind innerhalb dieser Übergangszeit seinen gesetzlichen Wehr- oder Zivildienst an, besteht Anspruch auf Kindergeld bis zum Beginn des jeweiligen Dienstes.

Wenn in den vier Monaten nach Beendigung der Schulausbildung kein Ausbildungsplatz gefunden werden konnte, müssen die Bemühungen hierzu nachgewiesen werden. Dies kann durch schriftliche Bewerbungen, Zwischennachrichten, Absagen von Ausbildungsbetrieben oder die Registrierung als Bewerber um eine Ausbildungsstelle bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit erfolgen.

Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres wird außerdem Kindergeld gezahlt, wenn das Kind arbeitsuchend gemeldet ist. In diesem Fall benötigt die Familienkasse eine entsprechende Mitteilung.

Zu beachten ist, dass in all den genannten Fällen die Einkommensgrenze von 8.004 Euro für das Kind im Kalenderjahr nicht überschritten werden darf. Von den zu berücksichtigenden Einkünften und Bezügen wird insbesondere der Werbungskosten-Pauschbetrag in Höhe von 920 Euro und ggf. eine Kostenpauschale in Höhe von 180 Euro sowie die vom Kind getragenen gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Höhere Werbungskosten können im Einzelfall geltend gemacht werden.

Weitere Informationen sowie Merkblätter und Vordrucke zum Thema Kindergeld stehen im Internet unter www.familienkasse.de zur Verfügung oder können telefonisch unter der Servicenummer 01801-546337 (01801 -KINDER) angefordert werden.

Michael Horling



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